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Aktenzeichen I 668/23

Datum 03.12.1924

Leitsatz 1. Können Zustellungen nach §§ 183, 184 ZPO. auch in einem Geschäftslokal bewirkt werden, das sich an einem anderen Orte als dem der Hauptniederlassung des Gewerbetreibenden befindet? 2. Können Mängel der Zustellungsurkunde dadurch geheilt werden, daß die Ordnungsmäßigkeit der Zustellung in anderer Weise nachgewiesen wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406D4A0265

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