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Aktenzeichen IV B 23/24

Datum 17.12.1924

Leitsatz Kann dem Berufungskläger, der die Einzahlung der Prozeßgebühr innerhalb der ihm vom Vorsitzenden bestimmten Frist nachgewiesen hat, im Falle einer im zweiten Rechtszug vorgenommenen Klagerweiterung zum Nachweis der Einzahlung der erhöhten Prozeßgebühr nach § 520 Abs. 3 ZPO. (Fassung vom 21. Dezember 1922, RGBl. I 1923 S. 9) neuerdings eine Frist mit den dort angedrohten Folgen gesetzt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406D5D0349

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