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Aktenzeichen IV 283/24

Datum 05.01.1925

Leitsatz 1. Kann im Inlande durch Urteil festgestellt werden, daß ein tschechoslowakisches Urteil, durch das die Ehe von Tschechoslowaken geschieden worden ist, im Gebiete des Deutschen Reichs Rechtswirksamkeit hat? 2. Kann durch inländisches Urteil die Zwangsvollstreckung eines solchen Urteils im Kostenpunkt für zulässig erklärt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406D650383

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