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Aktenzeichen III 280/80
Datum 21.10.1881
Leitsatz Versicherung der in bestimmten Räumen des Versicherungsnehmers dauernd oder vorübergehend lagernden Waren "für eigene und/oder fremde Rechnung" gegen Feuersgefahr. Unter welchen Voraussetzungen ist der Versicherungsnehmer zur Herausgabe der für verbrannte Waren empfangenen Entschädigungsgelder an den Beschädigten verpflichtet?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400B2E0218
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