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Aktenzeichen V 433/83
Datum 26.04.1884
Leitsatz 1. Ist gegen ein Urteil, welches unter den Voraussetzungen des §. 237 C.P.O. über die Verpflichtung des Rechtsnachfolgers zur Übernahme des Prozesses in dessen gegenwärtiger Lage entscheidet, die Berufung zulässig? 2. Kann die Verpflichtung eines Grundeigentümers, die Benutzung eines Flusses zum Betriebe einer Mühle zu gestatten, deshalb nicht die Natur einer Grundgerechtigkeit haben, weil dieser Grundeigentümer verbunden ist, das betreffende Wehr im Flusse zu unterhalten?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400B480312
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