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Aktenzeichen II 488/83
Datum 09.05.1884
Leitsatz Kann nach Art. 231 bad. Landrecht und Code civil die Ehescheidungsklage auf eine vor dem Eheabschlusse verübte, grobe Verunglimpfung (injure grave) gegründet werden? Kann in der Berufungsinstanz der Ehescheidungsklage das Gesuch auf Ungültigkeit der Ehe neu hinzugefügt werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400B530351
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