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Aktenzeichen II 428/83

Datum 15.02.1884

Leitsatz Ist Revision statthaft gegen ein Urteil, welches, nach Erledigung der Hauptsache, nur noch über die Frage, ob Prozeßzinsen zuzusprechen seien, entscheidet, falls diese Zinsen den Betrag von 1500 M überschreiten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400B640387

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