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Aktenzeichen II 498/83
Datum 25.04.1884
Leitsatz 1. Ist gegen ein Zwischenurteil, welches die s. g. Einrede "der mangelnden Passivlegitimation" verwirft, die Berufung statthaft? 2. Ist dieselbe eventuell statthaft, wenn in den Gründen die Zulässigkeit des Rechtsweges erörtert und bejaht, darüber aber im Dispositiv des Urteiles nicht entschieden worden ist, auch die Einrede der Unzulässigkeit des Rechtsweges gar nicht vorgeschützt war?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400B660389
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