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Aktenzeichen III 516/24
Datum 27.01.1925
Leitsatz 1. Gewährt das Mieterschutzgesetz vom 1. Juni 1923 dem Untermieter Schutz gegenüber dem Hauptvermieter? 2. Fällt die Klage des letzteren gegen den ersteren auf Herausgabe von Räumen unter § 27 des Gesetzes?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406E150124
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