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Aktenzeichen III 1041/23
Datum 13.02.1925
Leitsatz 1. Ist die in die Anstellungsurkunde einer preußischen Volksschullehrerin vor Erlaß der Reichsverfassung aufgenommene Klausel, die Anstellung erfolge mit der Maßgabe, daß die Verheiratung der Lehrerin die sofortige Aufhebung der Anstellung zur Folge habe, durch Art. 128 Abs. 2 RVerf. rechtsunwirksam geworden? 2. Hat die Preußische Landesschulkasse das Diensteinkommen auch solchen Volksschullehrerinnen zu zahlen, deren wegen Verheiratung erfolgte Entlassung aus dem Schuldienste rechtsunwirksam ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406E270189
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