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Aktenzeichen I 242/24
Datum 14.02.1925
Leitsatz 1. Genügt es für den Fall, daß die Eisenbahn trotz Erteilung eines Frachtbriefduplikats eine nachträgliche Verfügung des Absenders ohne Vorlegung des Duplikats befolgt hat, zur Sachberechtigung des auf Schadensersatz klagenden Empfängers, wenn er das Frachtbriefduplikat zwar nicht selbst vom Absender übergeben erhalten hatte, aber ein anderer, dem der Absender das Duplikat zugesandt hatte, dieses für den Empfänger besitzt? 2. Wann ist im letzteren Falle mittelbarer Besitz des Empfängers am Frachtbriefduplikat anzunehmen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406E290199
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