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Aktenzeichen I 255/24
Datum 16.02.1925
Leitsatz 1. Ist ein Streik, der sich auf die Angestellten der Eisenbahn beschränkt, als höhere Gewalt im Sinne des § 456 HGB. und des § 84 der Eisenbahnverkehrsordnung anzusehen? 2. Kann ein solcher Streik im Einzelfalle als grobes Verschulden der Leute der Eisenbahn angesehen werden, für das diese aufzukommen hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406E2B0209
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