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Aktenzeichen II 15/24
Datum 24.03.1925
Leitsatz 1. Bedeutung der Ablehnung der Freizeicheneigenschaft durch das Patentamt für die Gerichte. 2. Wann ist in der Charakterisierung eigener Ware durch einen Zusatz wie "nach" oder "System" oder dgl. zu dem geschützten Namen oder sonstigen Wortzeichen eines anderen eine nach § 13 WZG. zulässige Art- oder Beschaffenheitsangabe zu erblicken?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406E480339
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