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Aktenzeichen IV Tgb 83/25
Datum 20.06.1925
Leitsatz 1. Ist das braunschweigische Grundsteuergesetz vom 26. Februar 1923 (GuVBl. S. 37) mit den Art. 173, 138 der Reichsverfassung insoweit vereinbar, als es die bisherige, auf Gesetz beruhende Freiheit des Grundbesitzes der Kirchen, Pfarren und Pfarrwitwentümer der evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig von Staatssteuern beseitigt hat? 2. Ist die in jenem Gesetz ausgesprochene Aufhebung der Freiheit jenes Grundbesitzes von den Kommunalsteuern mit den genannten Verfassungsvorschriften vereinbar?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406F1D0134
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