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Aktenzeichen V 603/24

Datum 08.07.1925

Leitsatz 1. Kann die Formwidrigkeit eines Grundstücksveräußerungsvertrags durch eine Auflassung geheilt werden, die der nach dem Preuß. Gesetz über den Verkehr mit Grundstücken vom 10. Februar 1923 (GS. S. 25) erforderlichen Genehmigung der Behörde entbehrt? 2. Ergreift die Richtigkeit von Inlandsgeschäften auf Grund der Verordnung gegen die Valutaspekulation vom 8. Mai 1923 (RGBl. I S. 275) auch die Auflassung als Erfüllungsgeschäft?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406F300239

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