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Aktenzeichen I 481/24
Datum 07.10.1925
Leitsatz Darf eine Bank Orderschuldverschreibungen, die mit Blankoindossament versehen ihr vom Eigentümer in Verwahrung gegeben sind, ohne dessen Ermächtigung bei sich selbst als der Einlösungsstelle des Schuldners zur Einlösung bringen und sich zugleich namens des Eigentümers mit dem durch sie vertretenen Schuldner über die Höhe der Aufwertung einigen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406F490345
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