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Aktenzeichen VI 224/25

Datum 20.11.1925

Leitsatz 1. Was ist im § 14 des Gesetzes über die privaten Versicherungsunternehmungen unter "Versicherungsbestand in einzelnen Zweigen" zu verstehen? 2. Liegt im Sinne des bezeichneten § 14 eine Übertragung "eines Unternehmens in seiner Gesamtheit" vor, wenn eine ausländische Lebensversicherungsgesellschaft, die zum Geschäftsbetriebe in Deutschland zugelassen war, nur einen bestimmt abgegrenzten Teil ihres deutschen Versicherungsbestandes überträgt? 3. Sind die Versicherten auch ohne ihre Zustimmung an eine Übertragung ihrer Verträge auf ein anderes Unternehmen gebunden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640701C0119

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