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Aktenzeichen I 74/25

Datum 06.03.1926

Leitsatz 1. Kann nach Erlaß eines rechtskräftig gewordenen Papiermarkurteils eine Klage auf Schadensersatz wegen einer vor dem Urteil liegenden Geldentwertung in der Weise begründet werden, daß lediglich auf die Rechtskraft des Papiermarkurteils Bezug genommen und außerdem Verzug für die dem Urteil vorausgegangene Zeit behauptet wird? 2. Wird durch Verhängung der Geschäftsaufsicht ein Verzug des Aufsichtsschuldners dadurch ausgeschlossen, daß die Aufsichtsperson ihre Zustimmung zur Bezahlung der Schuld verweigert?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640710C0053

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