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Aktenzeichen I 283/25
Datum 17.04.1926
Leitsatz 1. Gehören feuergefährliche Flüssigkeiten, die in Fässern versandt werden, zu denjenigen Gütern, die vermöge ihrer eigentümlichen natürlichen Beschaffenheit der besonderen Gefahr des Verlustes ausgesetzt sind? 2. Aus wessen Person ist der sog. Verarmungsfaktor zu beurteilen, wenn der Spediteur aus dem Frachtvertrag auf Schadensersatz wegen Verlustes von Frachtgut klagt? 3. Von wann ab gerät die Eisenbahn, von welcher Schadensersatz aus dem Frachtvertrag verlangt wird, in Verzug?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640712E0250
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