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Aktenzeichen VI 103/26

Datum 18.06.1926

Leitsatz Ist die Kenntnis des Versicherers vom Eintritt eines Ereignisses, das möglicherweise eine Haftpflicht des Versicherungsnehmers begründet, als genügende Kenntnis vom Eintritt des Versicherungsfalls im Sinne des § 33 Abs. 2 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag vom 30. Mai 1908 anzusehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464072190117

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