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Aktenzeichen V 476/25
Datum 23.06.1926
Leitsatz 1. Kann eine Verpflichtung zur Vorrangseinräumung, der einmal genügt war, in den Grenzen des ursprünglichen Wertverhältnisses zwischen Vorrangshypothek und belastetem Grundstück nochmals in Anspruch genommen werden, nachdem die Vorbelastung durch die Geldentwertung bis auf einen geringen Teil ihres ursprünglichen Wertes zusammengeschrumpft ist? 2. Kann eine Aufwertung des Vorrangs mit der Begründung gefordert werden, daß der Vorrangsschuldner seinerseits Aufwertung seiner Hypothekenforderung beanspruche?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464072200148
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