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Aktenzeichen VI 79/26

Datum 25.06.1926

Leitsatz 1. Können, wenn ein schiedsrichterliches Verfahren zwei Instanzen vorsieht, die durch die zweite Instanz noch abänderbaren Schiedssprüche erster Instanz für vollstreckbar erklärt werden? 2. Ist ein Schiedsvertrag auch dann endgültig erledigt, wenn das schiedsrichterliche Verfahren zwar formell zu Ende geführt ist, den Streit der Parteien aber sachlich nicht entschieden hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464072230165

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