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Aktenzeichen III 387/25
Datum 02.07.1926
Leitsatz Haftet der Hamburger Staat, wenn ein in den Hamburger Hafen einlaufendes Schiff infolge eines nautischen Versehens des an Bord befindlichen Lotsen Schaden erleidet?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640722A0197
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