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Aktenzeichen III 358/25
Datum 02.07.1926
Leitsatz 1. Macht der Umstand, daß der Notar dem Protokoll über die Generalversammlung einer Aktiengesellschaft statt der aufgestellten Anwesenheitsliste ein Teilnehmerverzeichnis beifügt, das er über der auf einem unbeschriebenen Bogen geleisteten Namensunterschrift des Vorsitzenden hat niederschreiben lassen, die Versammlungsbeschlüsse nichtig? 2. Welchen Einfluß hat ein solcher Verstoß des Notars auf seine Gebührenforderung?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640722B0202
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