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Aktenzeichen V 29/26
Datum 06.10.1926
Leitsatz 1. Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache. 2. Bedarf die Vereinbarung einer besonderen Vergütung für die alsbaldige Räumung des verkauften Grundstücks der Form des § 313 BGB.? 3. Dauert die Genehmigungspflicht in Gemäßheit des preußischen Gesetzes über den Verkehr mit Grundstücken vom 10. Februar 1923 für alle vor dem 4. August 1925 abgeschlossenen Grundstücks-Veräußerungsgeschäfte auch nach dem 1. Juli 1926 noch fort oder ist zu letzterem Zeitpunkt das vorbezeichnete Gesetz gänzlich außer Kraft gesetzt worden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640722F0230
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