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Aktenzeichen IV 31/26
Datum 12.07.1926
Leitsatz 1. Über den Beweis des ursächlichen Zusammenhangs zwischen Eisenbahnbetrieb und Unfall. 2. Zur Anwendung des § 254 BGB. auf die Fälle des § 1 des Reichshaftpflichtgesetzes, insbesondere bei mitwirkendem Verschulden eines jugendlichen Verletzten.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640723D0291
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