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Aktenzeichen VI 257/26

Datum 12.10.1926

Leitsatz 1. Kann der unter Geschäftsaufsicht gestellte Käufer die Erfüllung des Kaufvertrags auch dann ablehnen, wenn der Verkäufer nach Anordnung der Geschäftsaufsicht wegen der Kaufpreisforderung bei ihm hat pfänden lassen? 2. Wird durch die Ablehnung der Erfüllung des Kaufvertrags die Pfändung unwirksam und die Zwangsvollstreckung unzulässig? 3. Muß der den Schuldner zur Ablehnung der Vertragserfüllung ermächtigende Gerichtsbeschluß auch dem Gläubiger von Amtswegen zugestellt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464072530384

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