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Aktenzeichen I 411/25

Datum 03.11.1926

Leitsatz 1. Liegt ausnahmslos in jeder Weiteraufgabe eines am Bestimmungsort eingetroffenen Frachtguts auf neuen Frachtbrief eine Abnahme im Sinne von § 97 der Eisenbahn-Verkehrsordnung? 2. Zur Frage der Rechtsstellung des Spediteurs, dem die Eisenbahn unanbringliches Bahnfrachtgut gemäß § 81 Abs. 3 EVerkO. zur Einlagerung übergeben hat.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464073260192

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