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Aktenzeichen V 128/26

Datum 13.11.1926

Leitsatz Von welchem Zeitpunkt ab entfällt für den Bergbautreibenden gegenüber Schadensersatzansprüchen öffentlicher Verkehrsanstalten aus § 148 des preuß. Allg. Berggesetzes der Einwand aus § 150 daselbst?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464073310224

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