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Aktenzeichen V 249/26
Datum 29.11.1926
Leitsatz 1. In welchem Sinne kann es für die Wirksamkeit der vertraglichen Abtretung einer Grundschuld (oder Hypothek) auf den guten Glauben des Erwerbers über die Berechtigung des bisherigen Gläubigers ankommen? 2. Kann nach § 1154 Abs. 1 Satz 2 BGB. die Beglaubigung einer schriftlich abgegebenen Abtretungserklärung verlangt werden, wenn feststeht, daß diese Erklärung der rechtlichen Wirksamkeit entbehrt? 3. Wann ist im Sinne des § 344 ZPO. ein Versäumnisurteil als nicht in gesetzlicher Weise ergangen anzusehen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464073400303
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