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Aktenzeichen IV 489/26
Datum 13.01.1927
Leitsatz Kann unter Umständen ein Verstoß gegen die guten Sitten darin gefunden werden, daß eine Auskunftei in die über jemand erteilte Auskunft eine von ihm erlittene Vorstrafe aufgenommen hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464073530416
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