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Aktenzeichen V 315/26
Datum 16.02.1927
Leitsatz Nach welchen Grundsätzen ist der Kaufpreis aufzuwerten, den der Vorkaufsberechtigte nach dem preußischen Allgemeinen Landrecht im Fall der Ausübung seines dinglichen Vorkaufsrechts bei Rückforderung des bereits übereigneten Grundstücks dem Käufer insoweit zu erstatten hat, als dieser das Kaufgeld schon an den Verkäufer gezahlt hatte?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464074260187
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