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Aktenzeichen V 97/27
Datum 09.07.1927
Leitsatz Ist der Abs. 2 des § 892 BGB. auch dann anwendbar, wenn die Rechtsänderung, durch deren Aufnahme das Grundbuch unrichtig wird, zur Zeit der Stellung des Antrags auf Eintragung noch nicht eingetragen war, aber bis zur Eintragung des Erwerbers eingetragen worden ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464074450351
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