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Aktenzeichen V 27/27

Datum 11.06.1927

Leitsatz Fällt ein im Juli 1923 geschlossener Vergleich, in dem auf künftige durch die Rechtsprechung oder durch die Gesetzgebung etwa einzuführende Aufwertungsansprüche ausdrücklich verzichtet ist, unter § 67 AufwG.?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640752C0226

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