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Aktenzeichen II 394/26
Datum 14.06.1927
Leitsatz Auf welcher Grundlage ist der Kapitalanteil eines Gesellschafters zu berechnen, wenn nach dem Gesellschaftsvertrag der buchmäßige Kapitalanteil so, wie er sich bei der letzten während Bestehens der Gesellschaft errichteten Bilanz herausstellt, als Abfindungsguthaben gelten soll und wenn die hiernach maßgebende Bilanz schon in die Zeit erheblicher Geldentwertung fiel?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640752F0238
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