zurück

Aktenzeichen (VII) VI 71/27

Datum 24.06.1927

Leitsatz Kann der Schuldner Rechte aus § 779 oder § 812 BGB. herleiten, wenn er über eine abgetretene Hypothek mit dem neuen Gläubiger während der Rückwirkungszeit einen Vergleich geschlossen hat, der alle Aufwertungsansprüche regeln sollte, wenn er dann auf Grund des Vergleichs an den neuen Gläubiger mehr gezahlt hat, als diesem nach dem Aufwertungsgesetz gebühren würde, und wenn nun der frühere Gläubiger seine Aufwertungsansprüche gegen den Schuldner geltend macht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640753E0306

Download PDF

zurück