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Aktenzeichen III 456/26

Datum 27.09.1927

Leitsatz Welchen Nachweis hat der Richtigkeitskläger zu führen, der geltend macht, er sei in einem Vorprozeß wegen krankhaft gestörter Geistestätigkeit geschäftsunfähig und nicht nach Vorschrift der Gesetze vertreten gewesen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640761A0122

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