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Aktenzeichen III 30/27
Datum 30.09.1927
Leitsatz Bleibt dann, wenn der Beklagte nach Einlegung der Berufung des Klägers Hauptsumme und Zinsen bezahlt, die Berufung zulässig, sofern die Kosten die Berufungssumme erreichen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464076200149
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