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Aktenzeichen II 125/27
Datum 28.10.1927
Leitsatz 1. Muß ein Zeichnungsschein, um formgültig zu sein, alle in § 189 Abs. 2, § 281 Abs. 1 HGB. vorgeschriebenen Angaben enthalten oder darf zu seiner Erläuterung die Satzung (der Erhöhungsbeschluß) herangezogen werden? 2. Zur Frage der Replik der Arglist gegenüber der Berufung auf die Formungültigkeit eines Zeichnungsscheins.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640763B0269
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