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Aktenzeichen V 135/27

Datum 30.11.1927

Leitsatz 1. Zur Frage der Kondiktion der Auflassung. 2. Kann noch, nachdem die Klage eines Miteigentümers gegen den Besitzer auf Herausgabe eines Grundstücks an ihn rechtskräftig abgewiesen ist, ein anderer Miteigentümer gegen den Besitzer auf Herausgabe des Grundstücks an alle Miteigentümer klagen? 3. Nach welchen Grundsätzen ist die Höhe der Sicherheit zu bemessen, wenn ein Miteigentümer auf Herausgabe eines Grundstücks an alle Miteigentümer klagt und der Beklagte ein Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenforderungen geltend macht, der Kläger sich aber erbietet, die Ausübung dieses Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung abzuwenden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464077210163

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