zurück

Aktenzeichen III 158/27

Datum 02.12.1927

Leitsatz 1. Sind die ordentlichen Gerichte befugt nachzuprüfen, ob Schlichter und Schlichtungskammer einer bestimmten Persönlichkeit die Zulassung als Parteivertreter zu den Verhandlungen mit Recht versagt haben? 2. Ist der Reichsarbeitsminister zur Verbindlicherklärung eines Schiedsspruchs befugt, den eine Schlichtungskammer unter dem Vorsitz eines von ihm für den einzelnen Fall bestellten besonderen Schlichters gefällt hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464077270193

Download PDF

zurück