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Aktenzeichen III 144/27

Datum 10.01.1928

Leitsatz 1. Bleibt die sachliche Zuständigkeit des Landgerichts als Berufungsgerichts bestehen, wenn ein im ersten Rechtszug zur Zuständigkeit des Amtsgerichts gehöriger und dort als unbegründet abgewiesener Klaganspruch im Berufungsverfahren auf eine die sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts übersteigende Summe erweitert wird? 2. Ist innerhalb desselben Landgerichts die Verweisung des Rechtsstreits von einer Berufungskammer an eine erstinstanzliche Kammer zulässig? 3. Liegt in der Stellung eines übereinstimmenden Antrags beider Streitteile in solchem Falle eine zulässige Vereinbarung über die Zuständigkeit des Gerichts?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640774C0379

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