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Aktenzeichen III 180/84

Datum 10.10.1884

Leitsatz Kann die Anfechtung auf Grund des §. 3 Ziff. 2 des Gesetzes vom 21. Juli 1879 auch dann erfolgen, wenn das betreffende Rechtsgeschäft nicht von dem Schuldner persönlich mit einem der dort benannten Verwandten desselben, sondern von einem gesetzlichen Vertreter des Schuldners abgeschlossen ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400C0F0066

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