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Aktenzeichen II 348/27
Datum 20.01.1928
Leitsatz Begeht ein Ehemann, der tatsächlich in Doppelehe lebt, durch geschlechtlichen Verkehr mit seiner nunmehrigen Frau schon dann einen die Scheidung der früheren Ehe rechtfertigenden Ehebruch, wenn seine Annahme, diese Ehe sei ohne Richterspruch nichtig, auf Fahrlässigkeit beruht, oder liegt ein solcher Ehebruch nur dann vor, wenn er die Rechtsbeständigkeit seiner früheren Ehe kennt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464078080035
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