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Aktenzeichen VII 512/27

Datum 31.01.1928

Leitsatz 1. Inwieweit hat das zur Erlassung des Läuterungsurteils berufene Gericht die Sache erneut selbständig zu prüfen, wenn der Schwurpflichtige von mehreren nach dem bedingten Endurteil von ihm zu beschwörenden Tatsachen nachträglich eine einzelne zugesteht, wegen der übrigen aber zur Eidesleistung bereit ist? 2. Genügt in solchem Falle zum Ausspruch der für die völlige Eidesverweigerung vorgesehenen Folge schon der Zweifel, ob das frühere Gericht diese Sachlage der völligen Eidesverweigerung gleichgestellt hätte?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464078140091

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