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Aktenzeichen VII 495/27

Datum 03.02.1928

Leitsatz Wirkt die Vermutung des § 1362 Abs. 1 BGB. auch dann, wenn der Konkursverwalter eine vom Gemeinschuldner vorgenommene Rechtshandlung als unentgeltliche Verfügung nach § 32 Nr. 2 KO. ansicht und sich darauf beruft, daß die von der Ehefrau dem Mann als angebliche Gegenleistung gewährten Sachen von vornherein dessen Eigentum gewesen seien?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464078180107

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