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Aktenzeichen VI 329/27
Datum 06.02.1928
Leitsatz Gilt § 139 BGB. nur für teilweise nichtige Rechtsgeschäfte oder auch für solche, die wegen Fehlens der erforderlichen Genehmigung teilweise unwirksam sind? 2. Kann der Vertragsgegner, nachdem er gemäß § 179 BGB. gegen den Vertreter ohne Vertretungsmacht den Erfüllungsanspruch gewählt hat, unter den Voraussetzungen des § 326 BGB. zum Schadensersatzanspruch übergehen? 3. Zur Haftung wegen Verschuldens beim Vertragsschluß.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640781D0126
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