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Aktenzeichen II 211/27

Datum 07.02.1928

Leitsatz 1. Muß die Klage des Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft auf Auszahlung seines Gewinnanteils ausschließlich gegen die Gesellschaft gerichtet werden oder kommen dabei auch die anderen Gesellschafter als Mithaftende in Betracht? 2. Findet die Vorschrift des § 122 Abs. 1 HGB., daß der Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft die Auszahlung seines vollen Gewinnanteils für das letzte Jahr nur insoweit verlangen kann, als sie nicht der Gesellschaft zum offenbaren Schaden gereicht, auf den Kommanditisten Anwendung, dem vertragsmäßig das Recht eingeräumt ist, in dem im § 122 Abs. 1 bezeichneten Umfang Geld aus der Gesellschaftskasse zu erheben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640781F0135

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