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Aktenzeichen VI 428/27

Datum 19.04.1928

Leitsatz 1. Liegt auch dann noch eine durch Hypothek gesicherte Forderung im Sinne des § 9 AufwG. vor, wenn nach Enteignung des Grundstücks und Löschung der Hypotheken die dinglichen Rechte an der Entschädigungssumme (oder im Falle ihrer Hinterlegung an der Hinterlegungsforderung) fortbestehen? 2. Steht die Hinterlegung der Entschädigungssumme der Aufwertung der persönlichen Kaufgeldforderung entgegen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464079120073

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