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Aktenzeichen VI 365/27

Datum 19.04.1928

Leitsatz 1. Bezieht sich die Vorschrift des § 97 Abs. 1 ZPO. auch auf ein Rechtsmittel, das gegen ein den Grund des Anspruchs für gerechtfertigt erklärendes Urteil ohne Erfolg eingelegt wurde? 2. Ist es zulässig, die Entscheidung über die Kosten dieses Rechtsmittels dem Schlußurteil zu überlassen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464079130077

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